God's Own Music
Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten, in dem man auch Gott verklagen kann, ist heute eine
30-jährige Frau zu einer Strafzahlung von über 200.000 US-Dollar verurteilt wurden.
Geklagt hatte die Amerikanische Musikindustrie (RIAA) wegen Urheberrechtsverletzung in offiziell 24 Fällen. Um genau zu sein wegen 24 von ca. 1700 Musikdateien auf ihrer Festplatte, die die Beklagte mit dem Programm "Kazaa" über das Internet verteilt haben soll, wofür aber jegliche Beweise fehlen. Nachgewiesen konnte ihr lediglich die Verwendung eines bestimmten Benutzernamens im Filesharing-Netzwerk, durch die Rückverfolgung ihrer IP-Adresse.
Nach Aussage ihres Anwalts ist die Beklagte zu Recht "am Boden zerstört". Bedenkt man, welche Quantität 1700 Musikstücke wirklich haben, erkennt man schnell dass es sich dabei um keine Unmenge handelt. Eine kodierte MP3-Datei mit Durchschnittslänge und -qualität hat eine Dateigröße von ca. 4 MiB. Ihre potentielle Gesamttauschmenge betrug also ca. 6,8 GiB. Nun, das ist nicht gerade wenig, aber betrachtet mal jeder für sich seine private Musiksammlung, beträge das materiell eineinhalb DVD bzw. 10 CDs. Mit dem durchschnittlichen Albenpreis von 24,50 Euro kommt man auf 250 Euro, die man sich mit Tauschen hätte sparen können.
Ob die Strafe von umgerechnet rund 156.000 Euro und ein zerstörtes Leben für die Beklagte gerechtfertigt ist, kann sich dabei jeder selbst beantworten.
Ich kann der (amerikanischen) Musikindustrie nur den Tip geben: Respekt muss man sich erarbeiten. Und mit der Art von Musik die täglich auf uns losgelassen wird, macht's das nicht gerade einfacher für euch.
Quelle: Heise online
Geklagt hatte die Amerikanische Musikindustrie (RIAA) wegen Urheberrechtsverletzung in offiziell 24 Fällen. Um genau zu sein wegen 24 von ca. 1700 Musikdateien auf ihrer Festplatte, die die Beklagte mit dem Programm "Kazaa" über das Internet verteilt haben soll, wofür aber jegliche Beweise fehlen. Nachgewiesen konnte ihr lediglich die Verwendung eines bestimmten Benutzernamens im Filesharing-Netzwerk, durch die Rückverfolgung ihrer IP-Adresse.
Nach Aussage ihres Anwalts ist die Beklagte zu Recht "am Boden zerstört". Bedenkt man, welche Quantität 1700 Musikstücke wirklich haben, erkennt man schnell dass es sich dabei um keine Unmenge handelt. Eine kodierte MP3-Datei mit Durchschnittslänge und -qualität hat eine Dateigröße von ca. 4 MiB. Ihre potentielle Gesamttauschmenge betrug also ca. 6,8 GiB. Nun, das ist nicht gerade wenig, aber betrachtet mal jeder für sich seine private Musiksammlung, beträge das materiell eineinhalb DVD bzw. 10 CDs. Mit dem durchschnittlichen Albenpreis von 24,50 Euro kommt man auf 250 Euro, die man sich mit Tauschen hätte sparen können.
Ob die Strafe von umgerechnet rund 156.000 Euro und ein zerstörtes Leben für die Beklagte gerechtfertigt ist, kann sich dabei jeder selbst beantworten.
Ich kann der (amerikanischen) Musikindustrie nur den Tip geben: Respekt muss man sich erarbeiten. Und mit der Art von Musik die täglich auf uns losgelassen wird, macht's das nicht gerade einfacher für euch.
Quelle: Heise online
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